Antrag an den Gemeinderat: Mitgliedschaft in der AGFK

Antrag an den Gemeinderat:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, eine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern e.V. (AGFK Bayern) zu beantragen.

Begründung:

 Da die AGFK selbst am besten mitteilen kann, wofür sie steht, hier ein Auszug aus der Selbstbeschreibung:

 „Die „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK Bayern)“ ist ein Netzwerk bayerischer Kommunen, das 2012 von 38 Gründungsmitgliedern und maßgeblicher Unterstützung der Bayerischen Landesregierung ins Leben gerufen wurde. Leitidee des Vereins war und ist der Netzwerkgedanke und regelmäßige Erfahrungsaustausch. Erfahrungen lokaler Projektarbeiten werden allen Mitgliedern zugänglich gemacht und ermöglichen Synergieeffekte, die alleine nur schwerlich erreichbar und umsetzbar wären. Politik und Verwaltung erhalten mit der koordinativen Geschäftsstelle der AGFK Bayern einen zentralen Ansprechpartner. Mittlerweile gehören bayernweit 83 Landkreise, Städte und Gemeinden dem Netzwerk an. Und es werden immer mehr.“[1]

Mit der Einstellung einer Mobilitätsbeauftragten in der Gemeinde Gilching und der Ausschreibung des Mobilitätskonzepts geht die Gemeinde Gilching wichtige erste Schritte hin zu einer nachhaltigen Mobilität. In den Diskussionen rund um die Beschlussfassung zur Ausschreibung eines Mobilitätskonzepts wurde deutlich, dass eine große Gemeinderatsmehrheit den Radverkehr stärken will. Um unserer Mobilitätsbeauftragten eine starke Organisation, die eine hohe Expertise in der Radverkehrsförderung hat, an die Hand zu geben, ist in unseren Augen eine Mitgliedschaft in der AGFK von großem Nutzen.

Die AGFK bietet folgende Unterstützungsleistungen an[2]:

  • „Durchführung gemeinsamer Öffentlichkeitsarbeit, auch in Verbindung mit dem Freistaat Bayern und mit anderen Verbänden, Vereinen und Institutionen
  • Entwicklung und Durchführung von konkreten Projekten, vorbildlichen Praxisbeispielen und Aktionen
  • Vernetzung der kommunalen Radverkehrsaktivitäten
  • Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern
  • Beratung und Hilfestellung unter den Mitgliedern
  • Darstellung der Belange fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Landkreise in der Öffentlichkeit“

Eine Mitgliedschaft in der AGFK hat zur Folge, dass die Gemeinde Gilching sich um die Auszeichnung als „fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ bemüht. Konkret bedeutet dies, dass die Gemeinde innerhalb von vier Jahren nach der Aufnahme in die AGFK nachweisen muss, dass sie die Kriterien für die Fahrradfreundlichkeit erfüllt. In unseren Augen erscheint dieser Zeitraum als realistisch.

Eine Mitgliedschaft in der AGFK hat Kosten in Höhe von 1.500 Euro pro Jahr zur Folge. Angesichts der aufgeführten Unterstützungsleistungen sehen wir diese Ausgabe als absolut gerechtfertigt an. Wir schlagen vor, dass die Mitgliedschaft über die bisherige Haushaltsstelle 7600.9501 („Ausbau Fahrradwegenetz“) abgerechnet wird.

Der Landkreis Starnberg ist bereits Mitglied in der AGFK. Die Gemeinde Gilching wäre die erste Gemeinde des Landkreises, die diese Mitgliedschaft anstrebt. Ein Blick auf den Landkreis München und andere Landkreise zeigt, dass die Mitgliedschaft einzelner Kommunen Sinn macht. Im Landkreis München sind z.B. neben dem Landkreis aktuell acht Gemeinden des Landkreises Mitglied in der AGFK. Bayernweit zeigt sich, dass vor allem Gemeinden Mitglied in der AGFK sind.

Im Namen der SPD-Fraktion im Gilchinger Gemeinderat

Christian Winklmeier

Fraktionsvorsitzender

 

[1] https://agfk-bayern.de/ueber-die-agfk/

[2] https://agfk-bayern.de/dateienupload/dokumente/Infomaterial_zur_AGFK/Informationen/AGFK_Bayern_Aufnahmekriterien_St%C3%A4dte_und_Gemeinden_2018.pdf

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